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BFH, 12.06.1997 - V S 8/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 38
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80
Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - V S 8/97
Gemäß § 46 ZPO ist über ein Ablehnungs gesuch im Regelfall durch gesonderten Beschluß in einem selbständigen Zwischenverfahren, nicht erst im Rahmen der die Hauptsache abschließenden Entscheidung zu befinden (BFH-Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217). - BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - V S 8/97
Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, daß der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (Senatsbeschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, m. w. N.). - BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen
Auszug aus BFH, 12.06.1997 - V S 8/97
Nach ständiger Rechtsprechung entscheidet bei Kollegialgerichten derjenige Senat, zu dem der abgelehnte Richter gehört (BFH-Beschluß vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
- BFH, 20.05.1998 - X B 25/98
Eignung des Institus der Richterablehnung zum Vorgehen gegen eine fehlerhafte …
Ausnahmen hiervon kommen nach ständiger Rechtsprechung allenfalls bei gravierenden Verfahrensmängeln oder einer Häufung von Rechtsfehlern in Betracht, die ohne weiteres feststellbar sind (s. auch BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1997 V S 8/97, BFH/NV 1998, 38, …und vom 25. Juli 1997 VI B 68/97, BFH/NV 1998, 61). - FG München, 10.03.2017 - 2 K 2216/14
Streit um steuerliche Belastung aus einer Taekwondo Schule
Über das Ablehnungsgesuch gegen einen Berichterstatter wegen Besorgnis der Befangenheit entscheidet der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung ohne den abgelehnten Richter (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung -ZPO-, vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1997 V S 8/97, BFH/NV 1998, 38, …und vom 24. Juli 2003 IX B 24/03, BFH/NV 2004, 55).